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3 T 58/22•Landgericht Hagen, 2022-04-21, 3 T 58/22
Entscheidungsdatum: 2022-04-21
Aktenzeichen: 3 T 58/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0421.3T58.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Es wird festgestellt, dass die Freiheitsentziehung auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Hagen vom 20.03.2022 (Az. 88 XIV(B) 59/22) rechtswidrig war und die Betroffene in ihren Rechten verletzte.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die notwendigen Auslagen der Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.
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