Landgericht Hagen, 2022-04-21, 3 T 58/22

3 T 58/22Kantonsgericht21.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 58/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-21

Aktenzeichen: 3 T 58/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0421.3T58.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Freiheitsentziehung auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Hagen vom 20.03.2022 (Az. 88 XIV(B) 59/22) rechtswidrig war und die Betroffene in ihren Rechten verletzte.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die notwendigen Auslagen der Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.

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