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21 O 65/21•Landgericht Hagen, 2022-03-22, 21 O 65/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-22
Aktenzeichen: 21 O 65/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0322.21O65.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 28.05.2021 zum Tagesordnungspunkt 2, mit dem die Gesellschafterversammlung der Beklagten beschlossen hat: „Ich beschließe daher – entsprechend dem TOP 2 der Einladung -, dass der GA Nr. 5 eingezogen und auf die Gesellschaft selbst übertragen wird“, wird für nichtig erklärt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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