Landgericht Hagen, 2022-03-04, 7 S 74/21

7 S 74/21Kantonsgericht04.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 7 S 74/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-04

Aktenzeichen: 7 S 74/21

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0304.7S74.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.09.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Meinerzhagen (Az.: 4 C 168/20) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 1.482,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 19.08.2020 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, die Klägerin als Gesamtschuldner gegenüber der Gebührenforderung der S Dr. B2, E PartmbB in Höhe von 133,04 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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