Landgericht Hagen, 2022-03-03, 8 O 95/21

8 O 95/21Kantonsgericht03.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 95/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-03

Aktenzeichen: 8 O 95/21

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0303.8O95.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Tätigkeit des Sachverständigen XXX ist mit einem Stundensatz in Höhe von 115,00 € zu vergüten.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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