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8 O 175/20•Landgericht Hagen, 2021-07-21, 8 O 175/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-21
Aktenzeichen: 8 O 175/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0721.8O175.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 31.520,05 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW XXX mit der FIN XXX.
Die Beklagte zu 1) wird ferner verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,89 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 89 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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