Landgericht Hagen, 2021-07-13, 21 O 7/21

21 O 7/21Kantonsgericht13.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 21 O 7/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-13

Aktenzeichen: 21 O 7/21

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0713.21O7.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.187.025,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.473,45 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 26.02.2021 zu zahlen.

Die weitergehende Zinsklage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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