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1 S 1/21•Landgericht Hagen, 2021-06-25, 1 S 1/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 1 S 1/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0625.1S1.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.11.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts W. (Az. 91 C 105/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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