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21 O 103/20•Landgericht Hagen, 2021-04-15, 21 O 103/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-15
Aktenzeichen: 21 O 103/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0415.21O103.20.00
Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.143,94 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.071,97 € für die Zeit vom 04.11.2020 bis zum 04.12.2020 und aus 6.143,94 € ab dem 05.12.2020 zu bezahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Der Streitwert wird auf 6.143,94 € festgesetzt.
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