Landgericht Hagen, 2021-03-15, 31 Ks 11/20

31 Ks 11/20Kantonsgericht15.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 31 Ks 11/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 31 Ks 11/20

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0315.31KS11.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, unerlaubtem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Vor der Maßregel sind 1 Jahr 9 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt wurde; soweit er freigesprochen und das Verfahren eingestellt wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Dem Angeklagten werden ferner die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen auferlegt.

Angewandte Gesetzesbestimmungen:

  • § 1, 3, 29 Abs. 1 Nr. 3, 29 a Abs. 1 Nr. 2, 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, 52 Abs. 1 Nr. 2 b), 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 S. 1 i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2. u. 2.5 WaffG, 113 Abs. 1. Abs. 2 Nr. 1, 114 Abs. 1, Abs. 1+ 2 i. V. m. 113 Abs. 2 Nr. 1, 212 Abs. 1, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 21, 22, 23, 52, 64 StGB

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