Landgericht Hagen, 2021-02-18, 51 KLs 6/19

51 KLs 6/19Kantonsgericht18.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 51 KLs 6/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-18

Aktenzeichen: 51 KLs 6/19

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0218.51KLS6.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung schuldig.

Er wird deswegen zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hat die notwendigen Auslagen beider Nebenkläger zu tragen. Im Übrigen wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 239a Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr.1a, 253, 255 StGB, §§ 1, 17 Abs. 2, 105 Abs. 1, 3 JGG

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