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9 O 368/19•Landgericht Hagen, 2021-02-09, 9 O 368/19
Entscheidungsdatum: 2021-02-09
Aktenzeichen: 9 O 368/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0209.9O368.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 85.072,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 23.01.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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