Landgericht Hagen, 2020-11-25, 51 KLs 2/19

51 KLs 2/19Kantonsgericht25.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 51 KLs 2/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-25

Aktenzeichen: 51 KLs 2/19

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:1125.51KLS2.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 18 Fällen, davon in 9 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, in 3 Fällen in Tateinheit mit schweren sexuellem Missbrauch von Kindern sowie in einem anderen Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewandte Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der aktuellen Fassung sowie der Fassung vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015, 176 Abs. 1 StGB in den Fassungen vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015 und vom 05.11.2008 bis zum 26.01.2015, 176a Abs. 2 Nr. 1 in der Fassung vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015, 177 Abs. 1 Nr. 1 in der Fassung vom 01.01.2000 bis zum 09.11.2016, 52, 53 StGB

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