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41 Qs 32/20•Landgericht Hagen, 2020-11-04, 41 Qs 32/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-04
Aktenzeichen: 41 Qs 32/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:1104.41QS32.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafkammer
Die Beschwerde des Beschuldigten vom 11.09.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 06.08.2020 (Az.: 66 Gs 1232/20) wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.
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