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8 O 56/20•Landgericht Hagen, 2020-07-17, 8 O 56/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-17
Aktenzeichen: 8 O 56/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0717.8O56.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilrichter
wird der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 04.03.2020 zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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