Landgericht Hagen, 2020-02-19, 8 O 47/20

8 O 47/20Kantonsgericht19.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 47/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-19

Aktenzeichen: 8 O 47/20

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0219.8O47.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Internet, insbesondere auf Twitter unter der URL https://twitter.com/simpf34 im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die handgeschriebene Unterschrift des Klägers als Bilddatei zu veröffentlichen, wenn das wie folgt geschieht:

Bilddatei

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.

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