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8 O 47/20•Landgericht Hagen, 2020-02-19, 8 O 47/20
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 8 O 47/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0219.8O47.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Internet, insbesondere auf Twitter unter der URL https://twitter.com/simpf34 im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die handgeschriebene Unterschrift des Klägers als Bilddatei zu veröffentlichen, wenn das wie folgt geschieht:
| Bilddatei |
|---|
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
oder
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.
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