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10 O 56/18•Landgericht Hagen, 2020-01-08, 10 O 56/18
Entscheidungsdatum: 2020-01-08
Aktenzeichen: 10 O 56/18
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0108.10O56.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.996,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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