Landgericht Hagen, 2020-01-08, 10 O 56/18

10 O 56/18Kantonsgericht08.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 56/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-08

Aktenzeichen: 10 O 56/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0108.10O56.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.996,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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