Landgericht Hagen, 2019-07-12, 7 S 46/17

7 S 46/17Kantonsgericht12.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 7 S 46/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-12

Aktenzeichen: 7 S 46/17

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:0712.7S46.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.04.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Meinerzhagen (Az.: 4 C 3/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger die nachstehend gem. des internen Aktenzeichens des Beklagten 55/07ST01 bezeichnete Handakte herauszugeben und zwar Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages i.H.v. 1.692,46 €.

Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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