8 O 249/15•Landgericht Hagen, 2017-01-05, 8 O 249/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 8 O 249/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-05
Aktenzeichen: 8 O 249/15
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0105.8O249.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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