Landgericht Hagen, 2016-12-08, 7 S 26/16

7 S 26/16Kantonsgericht08.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 7 S 26/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-08

Aktenzeichen: 7 S 26/16

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:1208.7S26.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.03.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schwelm (Az.: 22 C 440/14) abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.362,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2014 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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