2O 290/14•Landgericht Hagen, 2016-11-30, 2O 290/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 2O 290/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-30
Aktenzeichen: 2O 290/14
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:1130.2O290.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 71% und der Beklagte 29%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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