Landgericht Hagen, 2016-11-30, 2O 290/14

2O 290/14Kantonsgericht30.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 2O 290/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-30

Aktenzeichen: 2O 290/14

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:1130.2O290.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 71% und der Beklagte 29%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.