Landgericht Hagen, 2016-09-05, 3 T 118/16

3 T 118/16Kantonsgericht05.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 118/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-05

Aktenzeichen: 3 T 118/16

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0905.3T118.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 24.08.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 15.08.2016 (Az. 77 XIV(B) 21/16) wird dieser dahingehend abgeändert, dass die Haft nur bis zum 16.09.2016 angeordnet bleibt und die Haftanordnung im Übrigen aufgehoben wird.

Die weitergehende Beschwerde des Betroffenen vom 24.08.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 15.08.2016 (Az. 77 XIV(B) 21/16) wird zurückgewiesen.

Die notwendigen Auslagen der Beteiligten tragen diese jeweils selbst.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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