44 Qs 65/16•Landgericht Hagen, 2016-07-06, 44 Qs 65/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 44 Qs 65/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-06
Aktenzeichen: 44 Qs 65/16
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0706.44QS65.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Nebenklägerin auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 261,80 EUR festgesetzt.
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