4 O 269/15•Landgericht Hagen, 2016-01-14, 4 O 269/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 4 O 269/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: 4 O 269/15
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0114.4O269.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.505,26 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.09.2015 zu zahlen.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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