62 StVK 44/15•Landgericht Hagen, 2015-10-08, 62 StVK 44/15
Landgericht Hagen, 2015-10-08, 62 StVK 44/15
62 StVK 44/15Kantonsgericht08.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 62 StVK 44/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-08
Aktenzeichen: 62 StVK 44/15
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:1008.62STVK44.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollzugssache
Tenor
Der Antrag des Antragstellers vom 25.08.2015 auf gerichtliche Entscheidung, betreffend die Einweisungsentschließung der Antragsgegnerin vom 24.08.2015, wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
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