Landgericht Hagen, 2015-10-08, 62 StVK 44/15

62 StVK 44/15Kantonsgericht08.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 62 StVK 44/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-08

Aktenzeichen: 62 StVK 44/15

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:1008.62STVK44.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vollzugssache

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 25.08.2015 auf gerichtliche Entscheidung, betreffend die Einweisungsentschließung der Antragsgegnerin vom 24.08.2015, wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.