Landgericht Hagen, 2014-05-30, 9 O 99/12

9 O 99/12Kantonsgericht30.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 9 O 99/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-30

Aktenzeichen: 9 O 99/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2014:0530.9O99.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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