10 O 52/12•Landgericht Hagen, 2014-04-30, 10 O 52/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 10 O 52/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: 10 O 52/12
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2014:0430.10O52.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass den Widerbeklagten zu 2) und 3) keine Ansprüche gegen die Beklagte aufgrund der Geschäftsverbindung zwischen der Beklagten und E GmbH in Liquidation, U-Straße, 58135 Hagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7443, zustehen.
Die Wider-Widerklage der Widerbeklagten zu 3) wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin 5 % und die Widerbeklagten zu 2) und 3) jeweils 47,5 %.
Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, soweit die Beklagte gegen die Widerbeklagten zu 2) und 3 ) die Vollstreckung betreibt.
Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.