Landgericht Hagen, 2014-02-13, 6 T 43/14

6 T 43/14Kantonsgericht13.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 6 T 43/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-13

Aktenzeichen: 6 T 43/14

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2014:0213.6T43.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin werden die Entscheidung des Amtsgerichts Hagen vom 07.01.2014 und der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts vom 31.01.2014 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Stundungsantrag der Schuldnerin vom 09.12.2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer an das Insolvenzgericht – Rechtspfleger – zurückverwiesen.

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