Landgericht Hagen, 2013-07-22, 10 O 339/12

10 O 339/12Kantonsgericht22.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 339/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-22

Aktenzeichen: 10 O 339/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0722.10O339.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Zugang und die Zufahrt über die zwischen dem Grundstück J und der C gelegene Zuwegung nebst Brücke Zug um Zug gegen Zahlung einer Notwegerente in Höhe von 70,00 EUR jährlich zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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