Landgericht Hagen, 2013-06-18, 4 O 267/10

4 O 267/10Kantonsgericht18.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 267/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-18

Aktenzeichen: 4 O 267/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0618.4O267.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 O 267/10

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.800,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 7174,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2010 bis zum 04.08.2010 auf einen Betrag von 6.482,69 Euro, ab dem 05.08.2010 Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 7174,69 Euro zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen weiteren materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 08.05.2010, 16 Uhr in T, I-straße in Höhe von 80 %, sowie solche zukünftigen immateriellen Schäden, die aus einer heute nicht absehbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Klägers folgen und die auf dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall vom 08.05.2010 gegen 16 Uhr in T, I-straße beruhen unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils des Klägers von 20 % zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger und/oder andere Dritte übergegangen sind.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 837,52 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 38 % und die Beklagten 62 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

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