Landgericht Hagen, 2013-01-21, 4 O 314/11

4 O 314/11Kantonsgericht21.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 314/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-21

Aktenzeichen: 4 O 314/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0121.4O314.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen

Tenor

Soweit der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, ihn von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die über 153,00 EUR hinausgehen, freizustellen, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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