Landgericht Hagen, 2011-05-25, 8 O 308/10

8 O 308/10Kantonsgericht25.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 308/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-25

Aktenzeichen: 8 O 308/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0525.8O308.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus § 8 des notariellen Kaufvertrages vom 19.01.2009, UR-Nr. 39/2009 des Notars AB in Hagen, wird für derzeit unzulässig erklärt, soweit sie einen Betrag von 130.000,00 € übersteigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 13 % die Beklagte und zu 87 % die Klägerin.

  2. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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