46 Qs 20/11•Landgericht Hagen, 2011-05-12, 46 Qs 20/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 46 Qs 20/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: 46 Qs 20/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0512.46QS20.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird dahin abgeändert, dass die der Betroffenen aus der Staatskasse zu erstattenden Auslagen auf insgesamt 454,58 € festgesetzt werden. Die weitergehende sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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