Landgericht Hagen, 2011-04-06, 10 O 9/11

10 O 9/11Kantonsgericht06.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 9/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-06

Aktenzeichen: 10 O 9/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0406.10O9.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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