Landgericht Hagen, 2011-03-04, 8 O 183/10

8 O 183/10Kantonsgericht04.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 183/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-04

Aktenzeichen: 8 O 183/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0304.8O183.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.452,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2010 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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