Landgericht Hagen, 2009-11-04, 10 S 157/09

10 S 157/09Kantonsgericht04.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 S 157/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-04

Aktenzeichen: 10 S 157/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:1104.10S157.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts J vom 6.7.2009 (Az.: 42 C 89/09) wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 18 % und die Beklagten 82 %.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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