Landgericht Hagen, 2009-10-05, 10 S 64/09

10 S 64/09Kantonsgericht05.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 S 64/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-05

Aktenzeichen: 10 S 64/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:1005.10S64.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts J2 vom 24.02.2009 - 42 C 455/08 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 637,88 EUR festgesetzt.

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