6 O 340/08•Landgericht Hagen, 2009-06-25, 6 O 340/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 6 O 340/08 — Vorbehaltsurteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-25
Aktenzeichen: 6 O 340/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0625.6O340.08.00
Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Das Ver¬säum¬nis¬urteil vom 30.04.2009 wird auf¬recht¬erhal¬ten.
Die wei¬te¬ren Kos¬ten trägt der Be¬klag¬te.
Das Urteil ist vor¬läu¬fig voll¬streck¬bar. Der Be¬klag¬te darf die Voll¬stre¬ckung durch Si¬cher-heits¬leis¬tung i.H.v. 110 % des auf¬grund des Urteils zu voll¬stre¬cken¬den Be¬tra¬ges ab-wen¬den, wenn nicht die Klä¬ge¬rin vor der Voll¬stre¬ckung Si¬cher¬heit in glei¬cher Höhe leis¬tet.
Dem Be¬klag¬ten bleibt die Aus¬füh¬rung sei¬ner S¬te im Nach¬ver¬fah¬ren vor¬be¬hal¬ten.
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