2 O 228/08•Landgericht Hagen, 2009-04-29, 2 O 228/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 2 O 228/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-29
Aktenzeichen: 2 O 228/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0429.2O228.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Y um Y gegen Abtretung des Anteils in Höhe des Nominalbetrages von 100.000,- € an der Film & Entertainment WJQ Medienfonds 4 GmbH & Co. KG des Zedenten F-S L an die Klägerin 59.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, allerdings nicht mehr als 8 % seit dem 26.08.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin mit gleicher Fälligkeit den Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der T des Zedenten F-S L hinsichtlich der oben bezeichneten Beteiligung WJQ aus dem Darlehensvertrag mit der I Vereinsbank, Darlehenskonto #####/#### spätestens zum 30.11.2004 entspricht.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden des Zedenten F-S L zu ersetzen, der ihm über diese Forderungen hinaus im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Anlage entstanden ist oder noch entstehen wird.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 3.433,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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