7 S 6/09•Landgericht Hagen, 2009-03-18, 7 S 6/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 7 S 6/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-18
Aktenzeichen: 7 S 6/09
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0318.7S6.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts X (Ruhr) - 3 C 230/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens .
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 98,17 EUR festgesetzt.
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