Landgericht Hagen, 2009-03-18, 7 S 6/09

7 S 6/09Kantonsgericht18.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 7 S 6/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-18

Aktenzeichen: 7 S 6/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0318.7S6.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts X (Ruhr) - 3 C 230/08 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens .

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 98,17 EUR festgesetzt.

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