Landgericht Hagen, 2009-03-18, 22 O 111/01

22 O 111/01Kantonsgericht18.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 22 O 111/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-18

Aktenzeichen: 22 O 111/01

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0318.22O111.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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