22 O 111/01•Landgericht Hagen, 2009-03-18, 22 O 111/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 22 O 111/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-18
Aktenzeichen: 22 O 111/01
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0318.22O111.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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