46 Qs 35/08•Landgericht Hagen, 2008-10-16, 46 Qs 35/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 46 Qs 35/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-16
Aktenzeichen: 46 Qs 35/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:1016.46QS35.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Dem Betroffenen wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Hagen vom 2. Mai 2008 gewährt.
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
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