Landgericht Hagen, 2008-10-15, 22 O 56/08

22 O 56/08Kantonsgericht15.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 22 O 56/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-15

Aktenzeichen: 22 O 56/08

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:1015.22O56.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 63.782,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

  • aus einem Teilbetrag von 53.236,11 Euro seit dem 16.07.2007

  • aus einem weiteren Betrag von 10.500,00 Euro seit dem 15.04.2008

sowie weitere vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.479,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.04.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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