2 O 50/99•Landgericht Hagen, 2008-10-08, 2 O 50/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 2 O 50/99 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-08
Aktenzeichen: 2 O 50/99
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:1008.2O50.99.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird auch im Übrigen abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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