61 Vollz 95/08•Landgericht Hagen, 2008-06-26, 61 Vollz 95/08
Landgericht Hagen, 2008-06-26, 61 Vollz 95/08
61 Vollz 95/08Kantonsgericht26.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 61 Vollz 95/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-26
Aktenzeichen: 61 Vollz 95/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:0626.61VOLLZ95.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die gemeinsame Unterbringung des Betroffenen mit einem Mitgefangenen in einem Einzelhaftraum („Notgemeinschaft“) in der Zeit vom 24. September 2007 bis zum 27. September 2007, vom 10. Dezember 2007 bis zum 24. Januar 2008 und vom 1. Februar 2008 bis zum 4. Februar 2008 rechtswidrig war.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.
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