Landgericht Hagen, 2007-12-12, 2 O 52/07

2 O 52/07Kantonsgericht12.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 2 O 52/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-12

Aktenzeichen: 2 O 52/07

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:1212.2O52.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind,

dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch

entsteht beziehungsweise entstanden ist, dass die Beklagten

es unterlassen haben, für den Kläger spätestens am 14.03.2005

gerichtlich die Abänderung des Urteils des Oberlandesgerichts

I2 vom 15.03.1995, Aktenzeichen 5 UF 3/94, durch Klageeinreichung

herbeizuführen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als

Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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