9 O 258/00•Landgericht Hagen, 2007-05-31, 9 O 258/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 9 O 258/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-31
Aktenzeichen: 9 O 258/00
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:0531.9O258.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage gegen die Beklagte zu 6 wird abgewiesen.
Die Beklagten zu 1 – 5 werden unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück, eingetragen beim Amtsgericht XXX im Grundbuch XXX Bl. XXX, zum Zweck der Befriedigung des der Klägerin zustehenden Anspruchs in Höhe von 227.481,55 € (= 444.915,25 DM) nebst Zinsen in Höhe von 4 % vom 20.6.2000 bis zum 5.10.2006 und ab dem 4.10.2006 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu dulden,
Von den Gerichtskosten sowie den außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Beklagten zu 1-5 tragen die Klägerin 58 % und die Beklagten zu 1-5 42 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 6 trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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