Landgericht Hagen, 2007-04-19, 4 O 308/06

4 O 308/06Kantonsgericht19.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 308/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-19

Aktenzeichen: 4 O 308/06

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:0419.4O308.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250.000,-. € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per anno seit dem 05.10.2006 Zug um Zug gegen Übereignung des Praxisanteils der von Herrn Dr. med. Uwe W ausgeübten Praxis in der I-Straße in N2 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.

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