Landgericht Hagen, 2007-03-23, 1 S 136/06

1 S 136/06Kantonsgericht23.03.2007

Regest

§ 5 III b ARB 94 verstößt gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 136/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-23

Aktenzeichen: 1 S 136/06

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:0323.1S136.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 307 Abs. 1 BGB

Leitsätze

§ 5 III b ARB 94 verstößt gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.10.2006 verkündete

Urteil des Amtsgerichts I2 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 192,57 EUR

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz

seit dem 20.02.2006 zu zahlen.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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