71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)•Landgericht Hagen, 2006-06-10, 71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)
Landgericht Hagen, 2006-06-10, 71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)
71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)Kantonsgericht10.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 71 KLs 300 Js 396/01 (4/04) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-10
Aktenzeichen: 71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2006:0610.71KLS300JS396.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte S. wird wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte X. wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten X. verhängten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Angewandte Vorschriften
bezüglich des Angeklagten S. :
- 370 Abs.1 Nr.1 AO, §§ 7, 8, 48, 49 KStG; §§ 7 GewStG i.V.m. § 25 GewSt-DV, §§ 20, 25, 26, 26b, 36 EStG i.V.m. §§ 56 ESt-DV, §§ 52, 53 StGB,
bezüglich des Angeklagten X. :
- 370 Abs.1 Nr.1 AO, §§ 7, 8, 48, 49 KStG; §§ 7 GewStG i.V.m. § 25 GewSt-DV, §§ 20, 25, 26, 26b, 36 EStG i.V.m. §§ 56 ESt-DV, §§ 27, 53, 56 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.