3 T 135/06•Landgericht Hagen, 2006-03-09, 3 T 135/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 135/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: 3 T 135/06
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2006:0309.3T135.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Pfändung des Guthabens der Schuldnerin auf dem Konto bei der Drittschuldnerin (Konto-Nr.: 560409) wird insoweit aufgehoben, als das Guthaben auf einer Zahlung der Familienkasse J unter dem Aktenzeichen: KGNR 355/073896 für Februar 2006 in Höhe von 154,00 € beruht.
Die Gläubiger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von bis zu 300,00 €.
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